Inhalte der Dokumentation

Verlaufsdokumentation

Die Entwicklung über die Behandlung hinweg

Auch: Therapieverlauf dokumentieren · Verlaufsbericht

Was ist Verlaufsdokumentation?

Die Verlaufsdokumentation ist die fortlaufende Aufzeichnung des Behandlungsverlaufs: Entwicklung der Symptomatik, eingesetzte Interventionen und ihre Wirkung, Veränderungen der Therapieziele sowie besondere Ereignisse und Risiken. § 630f Absatz 2 BGB verlangt ausdrücklich die Dokumentation von „Therapien und ihren Wirkungen", nicht nur der durchgeführten Maßnahmen. Sie ist zugleich die Grundlage für Folgeanträge und Berichte, weil sich daraus die Begründung für den weiteren Behandlungsbedarf speist.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
§ 630f Abs. 2 BGB: Therapien und ihre Wirkungen
Kerninhalte
Symptomatik, Interventionen, Wirkung, Ziele, Risiken
Doppelnutzen
Grundlage für Folgeanträge und Berichte

Typische Fehler

  • Die Wirkung wird häufig vergessen. Dokumentiert wird, was gemacht wurde, nicht was es bewirkt hat, obwohl gerade das gefordert ist.
  • Wer den Verlauf nur stichwortartig festhält, muss ihn für den Bericht mühsam rekonstruieren. Eine saubere Verlaufsdokumentation halbiert den Aufwand beim nächsten Antrag.

Häufige Fragen

Was gehört in die Verlaufsdokumentation?
Die Entwicklung der Symptomatik, die eingesetzten Interventionen und ihre Wirkung, Änderungen der Therapieziele sowie besondere Ereignisse und Risiken, insbesondere Suizidalität.
Reicht es, die Interventionen zu notieren?
Nein. § 630f Absatz 2 BGB verlangt Therapien und ihre Wirkungen. Die Wirkung ist damit ausdrücklich Teil der Dokumentationspflicht.

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Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.