Verlaufsdokumentation
Die Entwicklung über die Behandlung hinweg
Auch: Therapieverlauf dokumentieren · Verlaufsbericht
Was ist Verlaufsdokumentation?
Die Verlaufsdokumentation ist die fortlaufende Aufzeichnung des Behandlungsverlaufs: Entwicklung der Symptomatik, eingesetzte Interventionen und ihre Wirkung, Veränderungen der Therapieziele sowie besondere Ereignisse und Risiken. § 630f Absatz 2 BGB verlangt ausdrücklich die Dokumentation von „Therapien und ihren Wirkungen", nicht nur der durchgeführten Maßnahmen. Sie ist zugleich die Grundlage für Folgeanträge und Berichte, weil sich daraus die Begründung für den weiteren Behandlungsbedarf speist.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- § 630f Abs. 2 BGB: Therapien und ihre Wirkungen
- Kerninhalte
- Symptomatik, Interventionen, Wirkung, Ziele, Risiken
- Doppelnutzen
- Grundlage für Folgeanträge und Berichte
Typische Fehler
- Die Wirkung wird häufig vergessen. Dokumentiert wird, was gemacht wurde, nicht was es bewirkt hat, obwohl gerade das gefordert ist.
- Wer den Verlauf nur stichwortartig festhält, muss ihn für den Bericht mühsam rekonstruieren. Eine saubere Verlaufsdokumentation halbiert den Aufwand beim nächsten Antrag.
Häufige Fragen
Was gehört in die Verlaufsdokumentation?
Reicht es, die Interventionen zu notieren?
Den bürokratischen Teil abgeben
DokuDachs nimmt Ihnen die Schreibarbeit ab, ohne dass Sie die fachliche Kontrolle aus der Hand geben.
Verwandte Begriffe
Sitzungsprotokoll
Die Aufzeichnung einer einzelnen Sitzung. Kein Wortprotokoll verlangt.
Dokumentationspflicht
Die gesetzliche Pflicht, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zur Behandlung eine Akte zu führen.
Psychopathologischer Befund
Die systematische Beschreibung des psychischen Zustands, meist entlang der AMDP-Systematik.
Therapieziele
Konkret formulierte Ziele, die den Behandlungsplan und spätere Anträge tragen.
Quellen
- § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
