Sitzungsprotokoll
Die Dokumentation der einzelnen Stunde
Auch: Stundenprotokoll · Sitzungsdokumentation
Was ist Sitzungsprotokoll?
Das Sitzungsprotokoll dokumentiert eine einzelne Therapiestunde: Datum und Dauer, Thema und Anliegen, eingesetzte Interventionen, Reaktion und Verlauf, Vereinbarungen sowie relevante Beobachtungen einschließlich Risiken. Ein Wortprotokoll ist gesetzlich nicht verlangt; Maßstab ist die fachliche Wesentlichkeit nach § 630f Absatz 2 BGB. Aus der Summe der Sitzungsprotokolle entsteht die Verlaufsdokumentation.
Auf einen Blick
- Umfang
- Fachlich Wesentliches, kein Wortprotokoll
- Typische Felder
- Datum, Dauer, Thema, Interventionen, Verlauf, Vereinbarungen, Risiken
- Zeitpunkt
- In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Sitzung
Typische Fehler
- Zu knapp ist so problematisch wie zu ausführlich. Ein Protokoll, das nur „Gespräch über Arbeit" enthält, trägt weder Verlauf noch Antrag.
- Wörtliche Zitate der Patientin sollten sparsam und bewusst eingesetzt werden. Sie sind einsichtsfähig und wirken in der Akteneinsicht anders als beim Schreiben gedacht.
Häufige Fragen
Muss ich jede Sitzung dokumentieren?
Wie ausführlich muss ein Sitzungsprotokoll sein?
Den bürokratischen Teil abgeben
DokuDachs nimmt Ihnen die Schreibarbeit ab, ohne dass Sie die fachliche Kontrolle aus der Hand geben.
Verwandte Begriffe
Verlaufsdokumentation
Die fortlaufende Aufzeichnung von Symptomatik, Interventionen und Wirkung über die Behandlung.
Dokumentationspflicht
Die gesetzliche Pflicht, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zur Behandlung eine Akte zu führen.
Transkription
Die Verschriftlichung einer Aufnahme. Ist selbst Verarbeitung besonderer Datenkategorien.
Quellen
- § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
