Inhalte der Dokumentation

Sitzungsprotokoll

Die Dokumentation der einzelnen Stunde

Auch: Stundenprotokoll · Sitzungsdokumentation

Was ist Sitzungsprotokoll?

Das Sitzungsprotokoll dokumentiert eine einzelne Therapiestunde: Datum und Dauer, Thema und Anliegen, eingesetzte Interventionen, Reaktion und Verlauf, Vereinbarungen sowie relevante Beobachtungen einschließlich Risiken. Ein Wortprotokoll ist gesetzlich nicht verlangt; Maßstab ist die fachliche Wesentlichkeit nach § 630f Absatz 2 BGB. Aus der Summe der Sitzungsprotokolle entsteht die Verlaufsdokumentation.

Auf einen Blick

Umfang
Fachlich Wesentliches, kein Wortprotokoll
Typische Felder
Datum, Dauer, Thema, Interventionen, Verlauf, Vereinbarungen, Risiken
Zeitpunkt
In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Sitzung

Typische Fehler

  • Zu knapp ist so problematisch wie zu ausführlich. Ein Protokoll, das nur „Gespräch über Arbeit" enthält, trägt weder Verlauf noch Antrag.
  • Wörtliche Zitate der Patientin sollten sparsam und bewusst eingesetzt werden. Sie sind einsichtsfähig und wirken in der Akteneinsicht anders als beim Schreiben gedacht.

Häufige Fragen

Muss ich jede Sitzung dokumentieren?
Ja, die Dokumentationspflicht bezieht sich auf den Behandlungsverlauf und damit auf die einzelnen Sitzungen. Verlangt ist die Aufzeichnung des fachlich Wesentlichen, kein Wortprotokoll.
Wie ausführlich muss ein Sitzungsprotokoll sein?
So ausführlich, dass Verlauf, Interventionen und deren Wirkung nachvollziehbar bleiben. In der Praxis sind das meist wenige, aber inhaltlich dichte Sätze pro Sitzung.

Den bürokratischen Teil abgeben

DokuDachs nimmt Ihnen die Schreibarbeit ab, ohne dass Sie die fachliche Kontrolle aus der Hand geben.

Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.