Therapieziele
Operationalisierte Ziele und ihre Fortschreibung
Auch: Behandlungsziele · Therapieziel dokumentieren
Was ist Therapieziele?
Therapieziele sind die konkret formulierten Ergebnisse, auf die die Behandlung hinarbeitet. Sinnvoll sind operationalisierte Formulierungen, an denen sich Fortschritt beobachten lässt, statt allgemeiner Zustandsbeschreibungen. Sie werden zu Beginn festgelegt, im Verlauf überprüft und bei Bedarf angepasst; die Anpassung selbst gehört in die Verlaufsdokumentation. Für Folgeanträge sind Therapieziele zentral, weil sie den weiteren Behandlungsbedarf begründen.
Auf einen Blick
- Anforderung
- Operationalisiert und überprüfbar formuliert
- Fortschreibung
- Anpassungen gehören in die Verlaufsdokumentation
- Funktion im Antrag
- Tragen die Begründung des weiteren Behandlungsbedarfs
Typische Fehler
- „Stabilisierung" und „Verbesserung der Lebensqualität" sind keine überprüfbaren Ziele. Was sich verändert haben soll, muss beobachtbar beschrieben sein.
- Zu viele Ziele bei knappem Kontingent wirken im Antrag unrealistisch und laden zur Kürzung ein.
Häufige Fragen
Wie formuliere ich Therapieziele überprüfbar?
Muss ich geänderte Therapieziele dokumentieren?
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Verwandte Begriffe
Quellen
- § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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