Psychopathologischer Befund
Der Querschnittsbefund zum Untersuchungszeitpunkt
Auch: psychischer Befund · AMDP-Befund · Psychopathologie
Was ist Psychopathologischer Befund?
Der psychopathologische Befund beschreibt den psychischen Zustand einer Person zum Untersuchungszeitpunkt systematisch und beobachtungsnah. Üblich ist die Gliederung entlang der AMDP-Systematik: Bewusstsein und Orientierung, Aufmerksamkeit und Gedächtnis, formales und inhaltliches Denken, Wahrnehmung, Ich-Störungen, Affektivität, Antrieb und Psychomotorik sowie Suizidalität. Er ist ein Querschnittsbefund, keine Diagnose, und wird in der Verlaufsdokumentation regelmäßig fortgeschrieben.
Auf einen Blick
- Charakter
- Querschnittsbefund zum Untersuchungszeitpunkt, keine Diagnose
- Übliche Systematik
- AMDP
- Pflichtthema
- Suizidalität wird explizit befundet, auch wenn unauffällig
Typische Fehler
- Suizidalität gehört immer in den Befund, auch wenn sie verneint wird. Ein fehlender Eintrag ist im Haftungsfall schwer zu erklären.
- Deutungen gehören nicht in den Befund. „Wirkt abwehrend, vermutlich wegen der Mutterbeziehung" mischt Beobachtung und Interpretation.
Häufige Fragen
Was gehört in einen psychopathologischen Befund?
Ist der Befund dasselbe wie die Diagnose?
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Verwandte Begriffe
Anamnese
Die strukturierte Erhebung der Vorgeschichte, ausdrücklich Teil der Dokumentationspflicht.
Verlaufsdokumentation
Die fortlaufende Aufzeichnung von Symptomatik, Interventionen und Wirkung über die Behandlung.
Sitzungsprotokoll
Die Aufzeichnung einer einzelnen Sitzung. Kein Wortprotokoll verlangt.
Quellen
- § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
