Pflichten & Fristen

Patientenakte

Der Gesamtbestand der Behandlungsdokumentation

Auch: Behandlungsdokumentation · Krankenakte Psychotherapie

Was ist Patientenakte?

Die Patientenakte ist der Gesamtbestand der Dokumentation zu einer Behandlung: Anamnese, Diagnosen, Befunde, Verlaufsdokumentation, Berichte, Einwilligungen und Aufklärungen sowie eingehende Arztbriefe. Rechtlich ist sie ein einheitliches Ganzes, auch wenn sie technisch auf Praxissoftware, Papierordner und Dokumentenablage verteilt ist. Sie muss nach § 630f BGB geführt, nach § 630f Absatz 3 BGB aufbewahrt und auf Verlangen nach § 630g BGB zur Einsicht bereitgestellt werden.

Auf einen Blick

Bestandteile
Anamnese, Diagnosen, Befunde, Verlauf, Berichte, Einwilligungen, Arztbriefe
Rechtlicher Charakter
Einheitliches Ganzes, unabhängig vom Speicherort
Einsichtsrecht
Nach § 630g BGB grundsätzlich vollständig

Typische Fehler

  • Persönliche Notizen sind nicht automatisch aus dem Einsichtsrecht ausgenommen. Wer subjektive Eindrücke trennen will, sollte das bewusst und nachvollziehbar tun statt darauf zu vertrauen, dass sie nicht zur Akte zählen.
  • Verstreute Ablagen werden im Ernstfall zum Problem: Wenn Sie nicht sagen können, wo überall Behandlungsdaten liegen, können Sie weder Auskunft noch Löschung sauber erfüllen.

Häufige Fragen

Gehören meine persönlichen Notizen zur Patientenakte?
Die Abgrenzung ist heikel. Alles fachlich Wesentliche gehört in die Akte und unterliegt dem Einsichtsrecht. Rein persönliche Eindrücke können ausnahmsweise zurückgehalten werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe oder Rechte Dritter entgegenstehen; die Ablehnung der Einsicht muss dann begründet werden.
Muss die Akte an einem Ort liegen?
Nein, aber sie muss vollständig und auffindbar sein. Rechtlich ist die Patientenakte ein Ganzes, auch wenn Teile in der Praxissoftware und Teile als Dokument abgelegt sind.

Den bürokratischen Teil abgeben

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Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.