Gruppentherapie-Dokumentation
Eine Sitzung, mehrere Akten
Auch: Gruppendokumentation · Gruppentherapie dokumentieren
Was ist Gruppentherapie-Dokumentation?
Bei der Dokumentation von Gruppentherapie gilt der Grundsatz: Eine Sitzung, aber für jede teilnehmende Person ein eigener Eintrag in ihrer eigenen Patientenakte. Der Gruppenprozess kann allgemein beschrieben werden, die individuelle Dokumentation muss sich jedoch auf die jeweilige Person beziehen. Angaben über andere Teilnehmende gehören nicht in fremde Akten, weil sie personenbezogene Daten Dritter sind und beim Einsichtsrecht offengelegt würden.
Auf einen Blick
- Grundsatz
- Ein Eintrag je teilnehmender Person, in deren eigener Akte
- Grenze
- Keine identifizierenden Angaben über andere Teilnehmende
- Grund
- Einsichtsrecht nach § 630g BGB gilt für die gesamte eigene Akte
Typische Fehler
- Der häufigste Fehler ist ein gemeinsames Gruppenprotokoll, das in alle Akten kopiert wird. Damit landen Angaben über Dritte in fremden Akten und werden beim nächsten Einsichtsverlangen offengelegt.
- Auch ohne Namen können Gruppenmitglieder identifizierbar sein. Beschreiben Sie den Prozess so, dass Rückschlüsse auf einzelne Teilnehmende nicht möglich sind.
Häufige Fragen
Wie dokumentiere ich eine Gruppensitzung richtig?
Darf ich andere Teilnehmende erwähnen?
Den bürokratischen Teil abgeben
DokuDachs nimmt Ihnen die Schreibarbeit ab, ohne dass Sie die fachliche Kontrolle aus der Hand geben.
Verwandte Begriffe
Einsichtsrecht
Patient:innen können unverzüglich Einsicht in ihre Akte verlangen. Ablehnung nur begründet.
Schweigepflicht
Strafbewehrte Verschwiegenheit über alles, was in der Behandlung anvertraut wurde.
Sitzungsprotokoll
Die Aufzeichnung einer einzelnen Sitzung. Kein Wortprotokoll verlangt.
Diarisierung
Die automatische Zuordnung von Redeanteilen zu Sprecher:innen in einer Aufnahme.
Quellen
- § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
