Inhalte der Dokumentation

Anamnese

Die systematische Vorgeschichte

Auch: Anamneseerhebung · biografische Anamnese

Was ist Anamnese?

Die Anamnese ist die systematische Erhebung der Vorgeschichte: aktuelle Beschwerden und ihre Entwicklung, biografische Anamnese, familiäre und soziale Situation, somatische Vorgeschichte, frühere Behandlungen und Medikation. § 630f Absatz 2 BGB nennt die Anamnese ausdrücklich als Bestandteil der Dokumentationspflicht. In der Psychotherapie bildet sie zusammen mit dem psychopathologischen Befund die Grundlage für Diagnose, Erklärungsmodell und Behandlungsplanung.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
Ausdrücklich genannt in § 630f Abs. 2 BGB
Typische Bereiche
Aktuelle Symptomatik, Biografie, Familie, Soziales, Somatik, Vorbehandlungen
Funktion
Grundlage für Diagnose, Erklärungsmodell und Behandlungsplan

Typische Fehler

  • Selbstauskunft und eigene Beobachtung sollten unterscheidbar bleiben. Formulierungen wie „Frau M. berichtet ..." trennen die Quellen sauber und zahlen sich in jedem späteren Bericht aus.
  • Angaben über Dritte, etwa Partner oder Eltern, sind personenbezogene Daten dieser Dritten. Zurückhaltung in der Formulierung ist auch datenschutzrechtlich sinnvoll.

Häufige Fragen

Muss die Anamnese dokumentiert werden?
Ja. § 630f Absatz 2 BGB nennt die Anamnese ausdrücklich als eine der aufzuzeichnenden wesentlichen Maßnahmen.
Wie trenne ich Fremdangaben von eigenen Beobachtungen?
Sprachlich: Angaben der Patientin mit Quellenkennzeichnung („berichtet", „gibt an"), eigene Beobachtungen als Beschreibung, Bewertungen in einem klar markierten Einschätzungsteil. Diese Dreiteilung trägt später jeden Bericht.

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Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.