Anamnese
Die systematische Vorgeschichte
Auch: Anamneseerhebung · biografische Anamnese
Was ist Anamnese?
Die Anamnese ist die systematische Erhebung der Vorgeschichte: aktuelle Beschwerden und ihre Entwicklung, biografische Anamnese, familiäre und soziale Situation, somatische Vorgeschichte, frühere Behandlungen und Medikation. § 630f Absatz 2 BGB nennt die Anamnese ausdrücklich als Bestandteil der Dokumentationspflicht. In der Psychotherapie bildet sie zusammen mit dem psychopathologischen Befund die Grundlage für Diagnose, Erklärungsmodell und Behandlungsplanung.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- Ausdrücklich genannt in § 630f Abs. 2 BGB
- Typische Bereiche
- Aktuelle Symptomatik, Biografie, Familie, Soziales, Somatik, Vorbehandlungen
- Funktion
- Grundlage für Diagnose, Erklärungsmodell und Behandlungsplan
Typische Fehler
- Selbstauskunft und eigene Beobachtung sollten unterscheidbar bleiben. Formulierungen wie „Frau M. berichtet ..." trennen die Quellen sauber und zahlen sich in jedem späteren Bericht aus.
- Angaben über Dritte, etwa Partner oder Eltern, sind personenbezogene Daten dieser Dritten. Zurückhaltung in der Formulierung ist auch datenschutzrechtlich sinnvoll.
Häufige Fragen
Muss die Anamnese dokumentiert werden?
Wie trenne ich Fremdangaben von eigenen Beobachtungen?
Den bürokratischen Teil abgeben
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Verwandte Begriffe
Psychopathologischer Befund
Die systematische Beschreibung des psychischen Zustands, meist entlang der AMDP-Systematik.
Dokumentationspflicht
Die gesetzliche Pflicht, in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang zur Behandlung eine Akte zu führen.
Verlaufsdokumentation
Die fortlaufende Aufzeichnung von Symptomatik, Interventionen und Wirkung über die Behandlung.
Quellen
- § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
