Schweigepflicht & Datenschutz

Pseudonymisierung

Art. 4 Nr. 5 DSGVO

Auch: Pseudonymisieren · Anonymisierung Abgrenzung

Was ist Pseudonymisierung?

Pseudonymisierung ist nach Art. 4 Nummer 5 DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können, wobei diese Zusatzinformationen gesondert aufbewahrt und geschützt werden. Anders als anonymisierte Daten bleiben pseudonymisierte Daten personenbezogen und damit vollständig der DSGVO unterworfen. Sie ist in Art. 32 DSGVO ausdrücklich als Schutzmaßnahme genannt.

Auf einen Blick

Rechtsgrundlage
Art. 4 Nr. 5 DSGVO, genannt in Art. 32 DSGVO
Rechtsfolge
Daten bleiben personenbezogen
Abgrenzung
Anonyme Daten fallen nicht unter die DSGVO, pseudonyme schon

Typische Fehler

  • Pseudonymisierung wird oft mit Anonymisierung verwechselt. Solange irgendwo ein Schlüssel existiert, bleiben die Daten personenbezogen.
  • Echte Anonymisierung ist bei Therapiedaten schwer: Auch ohne Namen kann ein Fall durch Konstellation, Beruf oder Ort re-identifizierbar sein.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pseudonymisierung und Anonymisierung?
Bei der Pseudonymisierung bleibt eine Zuordnung über gesondert aufbewahrte Zusatzinformationen möglich, die Daten bleiben personenbezogen. Anonymisierte Daten lassen keine Zuordnung mehr zu und fallen nicht unter die DSGVO.
Reicht es, den Namen zu entfernen?
Nein. Auch ohne Namen kann eine Person über Kombinationen aus Alter, Beruf, Wohnort oder besonderen Umständen identifizierbar bleiben. Das ist bei Falldarstellungen und Supervisionsmaterial besonders relevant.

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Verwandte Begriffe

Quellen

Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.