Pseudonymisierung
Art. 4 Nr. 5 DSGVO
Auch: Pseudonymisieren · Anonymisierung Abgrenzung
Was ist Pseudonymisierung?
Pseudonymisierung ist nach Art. 4 Nummer 5 DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können, wobei diese Zusatzinformationen gesondert aufbewahrt und geschützt werden. Anders als anonymisierte Daten bleiben pseudonymisierte Daten personenbezogen und damit vollständig der DSGVO unterworfen. Sie ist in Art. 32 DSGVO ausdrücklich als Schutzmaßnahme genannt.
Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage
- Art. 4 Nr. 5 DSGVO, genannt in Art. 32 DSGVO
- Rechtsfolge
- Daten bleiben personenbezogen
- Abgrenzung
- Anonyme Daten fallen nicht unter die DSGVO, pseudonyme schon
Typische Fehler
- Pseudonymisierung wird oft mit Anonymisierung verwechselt. Solange irgendwo ein Schlüssel existiert, bleiben die Daten personenbezogen.
- Echte Anonymisierung ist bei Therapiedaten schwer: Auch ohne Namen kann ein Fall durch Konstellation, Beruf oder Ort re-identifizierbar sein.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Pseudonymisierung und Anonymisierung?
Reicht es, den Namen zu entfernen?
Den bürokratischen Teil abgeben
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Verwandte Begriffe
Technische und organisatorische Maßnahmen
Die Schutzmaßnahmen, mit denen ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau erreicht wird.
Auftragsverarbeitung
Der Vertrag, der nötig ist, wenn ein Dienstleister Patientendaten in Ihrem Auftrag verarbeitet.
Schweigepflicht
Strafbewehrte Verschwiegenheit über alles, was in der Behandlung anvertraut wurde.
Quellen
- § 630f BGB: Dokumentation der Behandlung
- § 630g BGB: Einsichtnahme in die Patientenakte
- § 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Diese Seite fasst den Stand der genannten Quellen zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
