Die biographische Anamnese nach GOP 35140 ist eine der am häufigsten falsch dokumentierten Leistungen in der ambulanten Psychotherapie. Nicht, weil Kolleg:innen unsorgfältig arbeiten – sondern weil die Anforderungen an Inhalt, Zeitnachweis und Statusbestimmung selten klar zusammengefasst sind.
Dieser Artikel liefert Ihnen alles, was Sie für eine korrekte Abrechnung und prüfungssichere Dokumentation brauchen: die exakten Pflichtinhalte, die Abrechnungsregeln mit allen Ausschlüssen, konkrete Formulierungsbeispiele für Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Systemische Therapie – und eine Checkliste, die Sie direkt nutzen können.
Biografische oder biographische Anamnese – was ist richtig?
Kurz vorweg, weil die Frage immer wieder aufkommt: Beide Schreibweisen sind korrekt. Biografische Anamnese (mit f) entspricht der vom Duden empfohlenen Schreibung nach neuer Rechtschreibung. Biographische Anamnese (mit ph) ist die traditionelle Variante, die ebenfalls zulässig bleibt. Im EBM selbst wird die Schreibweise mit „ph“ verwendet, weshalb wir sie in diesem Artikel übernehmen. Inhaltlich macht es keinen Unterschied – ob Sie in Ihrer Dokumentation „biografische Anamnese“ oder „biographische Anamnese“ schreiben, ist Ihnen überlassen.
Was genau ist die biografische/biographische Anamnese nach GOP 35140?
Definition im EBM
Die GOP 35140 im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) ist definiert als:
Biographische Anamnese: Erstellen der biographischen Anamnese und Erhebung der lebensgeschichtlichen und sozialen Daten einschließlich der Bestimmung des psychodynamischen, system- und ressourcenanalytischen oder verhaltensanalytischen Status als vorausgehende diagnostische Maßnahme im Zusammenhang mit den Leistungen des Abschnitts 35.2 (antragspflichtige Psychotherapie).
Der entscheidende Punkt: Es handelt sich um eine eigenständige diagnostische Arbeitsleistung. Sie erstellen ein schriftliches Dokument, in dem Sie lebensgeschichtliche und soziale Daten zusammentragen und daraus eine verfahrensspezifische diagnostische Einordnung ableiten.
Obligater Leistungsinhalt – die drei Pflichtbestandteile
Damit die GOP 35140 biographische Anamnese korrekt erbracht und abgerechnet werden kann, müssen alle drei Bestandteile erkennbar dokumentiert sein:
- Biographische Anamnese: Erhebung und schriftliche Ausarbeitung der lebensgeschichtlichen und sozialen Daten
- Verfahrensspezifische Statusbestimmung: Bestimmung des psychodynamischen, system- und ressourcenanalytischen oder verhaltensanalytischen Status
- Mindestdauer 50 Minuten: Bezieht sich auf Ihre Arbeitszeit (Erstellung, Auswertung, Verschriftlichung) – nicht auf einen Patientenkontakt
Häufiger Fehler: Viele Kolleg:innen dokumentieren die Biographie ausführlich, vergessen aber die explizite Statusbestimmung. Ein Vermerk wie „Biographie erhoben“ reicht nicht – die diagnostische Einordnung in der Logik Ihres Richtlinienverfahrens muss erkennbar sein.
Abgrenzung: Diagnostik – nicht zwingend Therapie
Die GOP 35140 ist eine vorausgehende diagnostische Maßnahme im Zusammenhang mit antragspflichtiger Psychotherapie. Das bedeutet: Die Leistung setzt voraus, dass eine antragspflichtige Psychotherapie in Betracht kommt – sie muss aber nicht zwingend folgen. Wenn sich im diagnostischen Prozess herausstellt, dass ein anderes Vorgehen sinnvoller ist (z. B. Weitervermittlung, Beratung, psychiatrische Behandlung), bleibt die biographische Anamnese abrechenbar.
Abrechnung der biographischen Anamnese: Regeln, Ausschlüsse, Vergütung
Vergütung
Die GOP 35140 ist mit 1424 Punkten bewertet. Bei einem aktuellen Orientierungspunktwert von ca. 11,9 Cent entspricht das einer Vergütung von rund 169 Euro (der exakte Betrag variiert je nach KV-Region und Quartal).
Zum Vergleich: Eine probatorische Sitzung (GOP 35150, Einzelbehandlung, 50 Min.) ist mit 1597 Punkten bewertet. Die biographische Anamnese liegt also in einer ähnlichen Größenordnung – bei deutlich geringerem organisatorischem Aufwand, da kein Patientenkontakt nötig ist.
Wann kann die biographische Anamnese abgerechnet werden?
Die Erstellung der biographischen Anamnese ist möglich in folgenden Phasen:
- Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde (GOP 35151)
- Während der Probatorik (GOP 35150)
- Während einer Akutbehandlung (GOP 35152)
In der Praxis erstellen die meisten Kolleg:innen die biographische Anamnese während oder nach der Probatorik, weil dann die relevanten Informationen bereits vorliegen.
Ausschlüsse: Welche GOPs nicht in derselben Sitzung abgerechnet werden dürfen
Die GOP 35140 ist in derselben Sitzung ausgeschlossen neben:
- GOP 35151 (Psychotherapeutische Sprechstunde)
- GOP 35152 (Psychotherapeutische Akutbehandlung)
Beachten Sie: Der Ausschluss gilt in derselben Sitzung, nicht am selben Tag. Wenn Sie vormittags eine Sprechstunde (35151) mit Patient A durchführen und nachmittags die biographische Anamnese für Patient B erstellen, ist das unproblematisch – es handelt sich um verschiedene Sitzungen mit verschiedenen Patient:innen.
Da die GOP 35140 ohnehin keinen Patientenkontakt erfordert, löst sich der Ausschluss in der Praxis meist von selbst: Sie erstellen die Anamnese als Schreibtischarbeit, getrennt von Ihren Patientensitzungen.
Einmal im Krankheitsfall – was bedeutet das genau?
Die GOP 35140 ist nur einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Ein „Krankheitsfall“ im Sinne des EBM umfasst das aktuelle sowie die drei nachfolgenden Kalendervierteljahre, die der Berechnung der Gebührenordnungsposition folgen (also bis zu vier Quartale).
Praktische Konsequenz:
- Sie können die GOP 35140 für eine Patient:in nicht mehrfach innerhalb dieses Zeitraums abrechnen – auch nicht bei einer neuen Diagnose.
- Bei einem neuen Krankheitsfall (nach Ablauf der vier Quartale und bei neuer Symptomatik/Diagnose) ist eine erneute Abrechnung möglich.
- Dokumentieren Sie daher immer, wann Sie die Leistung erbracht haben und für welche Diagnose/Fragestellung.
Kein Patientenkontakt erforderlich
Anders als bei den meisten psychotherapeutischen Leistungen ist für die biographische Anamnese kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich. Sie rechnen die Leistung für das Erstellen ab – also für Ihre schriftliche Ausarbeitung.
Das setzt natürlich voraus, dass Sie über eine ausreichende Datenbasis verfügen. Diese stammt typischerweise aus:
- Ihren Notizen aus Sprechstunde und/oder Probatorik
- Fragebogenergebnissen und Testdiagnostik
- Vorbefunden (ärztliche Berichte, Entlassbriefe, frühere Therapieberichte)
- Fremdanamnestischen Angaben (sofern vorliegend)
Zusammenhang mit dem Bericht an den Gutachter (GOP 35142)
Die biographische Anamnese (GOP 35140) und der Bericht an den Gutachter (GOP 35142) sind inhaltlich eng verwandt – aber abrechnungstechnisch zwei getrennte Leistungen. In der Praxis fließt der Inhalt der biographischen Anamnese oft direkt in den Bericht ein. Das ist sinnvoll und gewollt: Die biographische Anamnese liefert die diagnostische Grundlage, der Bericht an den Gutachter baut darauf auf.
Beide GOPs können im selben Behandlungsfall abgerechnet werden – sie schließen sich nicht gegenseitig aus. Tipps für einen genehmigungsfähigen Bericht an den Gutachter finden Sie in unserem separaten Artikel.
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Kostenlos testenInhalt der biographischen Anamnese: Was muss dokumentiert werden?
Die biographische Anamnese besteht aus zwei großen Blöcken – den lebensgeschichtlichen und sozialen Daten einerseits und der verfahrensspezifischen Statusbestimmung andererseits. Im Folgenden zeige ich Ihnen, was in jeden Block gehört und wie Sie es formulieren können.
Block 1: Lebensgeschichtliche Daten
Hier geht es um die biographischen Eckpunkte, die für die aktuelle Symptomatik und den Behandlungsbedarf relevant sind. Nicht jede Lebensstation braucht einen eigenen Absatz – aber die Schlüsselereignisse und -muster müssen erkennbar sein.
| Bereich | Was dokumentiert wird | Beispielformulierung |
|---|---|---|
| Herkunftsfamilie und frühe Kindheit | Familienkonstellation, Bindungserfahrungen, Erziehungsstil, prägende Atmosphäre | „Pat. wuchs als jüngstes von drei Kindern in einer emotional distanzierten Familienatmosphäre auf. Vater beruflich häufig abwesend, Mutter wird als überfordert, aber fürsorglich beschrieben.“ |
| Kindheit und Jugend | Schulische Entwicklung, Peerbeziehungen, prägende Ereignisse, Erkrankungen | „Schulzeit ohne größere Auffälligkeiten, jedoch zunehmender sozialer Rückzug ab der Pubertät. Mobbing-Erfahrungen in Klasse 7–8, die Pat. als prägend für aktuelle Selbstwertproblematik beschreibt.“ |
| Ausbildung und Beruf | Bildungsweg, Berufsstationen, Arbeitsbelastung, Konflikte | „Studium der Betriebswirtschaft (abgeschlossen), seit 5 Jahren in einer Führungsposition. Zunehmende Erschöpfung seit Umstrukturierung vor 18 Monaten, subjektiv erhöhte Anforderungen bei reduzierter Kontrolle.“ |
| Partnerschaft und eigene Familie | Beziehungsgeschichte, aktuelle Partnerschaft, Kinder, Beziehungsmuster | „Seit 12 Jahren verheiratet, zwei Kinder (8, 5 J.). Beziehung wird als stabil, aber emotional wenig nährend beschrieben. Früheres Beziehungsmuster: rasche Idealisierung, gefolgt von Rückzug bei Konflikten.“ |
| Kritische Lebensereignisse | Verluste, Traumata, Trennungen, schwere Erkrankungen – sofern erhoben und relevant | „Tod des Vaters vor 3 Jahren (Herzinfarkt), von Pat. als unverarbeitet beschrieben. Trauerprozess durch berufliche Belastung überlagert, keine professionelle Unterstützung in Anspruch genommen.“ |
| Vorbehandlungen | Frühere Psychotherapien, psychiatrische Behandlungen, Medikation | „Erstmalige VT (25 Sitzungen) 2019 wegen depressiver Episode, subjektiv hilfreich. Keine psychopharmakologische Behandlung. Aktuell: Hausärztlich verordnetes Sertralin 50 mg seit 4 Wochen.“ |
Block 2: Soziale Daten und aktueller Kontext
Dieser Abschnitt beschreibt die aktuelle Lebenssituation und die Faktoren, die Symptomatik aufrechterhalten oder abpuffern. Er macht oft den Unterschied zwischen einer rein biographischen Erzählung und einer klinisch relevanten Einordnung.
| Bereich | Was dokumentiert wird | Beispielformulierung |
|---|---|---|
| Aktuelle Wohn- und Lebenssituation | Wohnform, Haushalt, finanzielle Situation | „Lebt mit Ehepartner und zwei Kindern im Eigenheim. Finanzielle Situation stabil, jedoch erhöhte Belastung durch laufenden Kredit.“ |
| Berufliche Situation | Aktuelle Tätigkeit, Arbeitsunfähigkeit, berufliche Konflikte | „Derzeit arbeitsfähig, jedoch mit zunehmenden Fehltagen (6 AU-Tage im letzten Quartal). Konflikt mit neuer Vorgesetzten seit Umstrukturierung.“ |
| Soziales Netz | Freundschaften, Vereinsleben, soziale Unterstützung, Isolation | „Sozialer Rückzug in den letzten Monaten deutlich zugenommen. Kontakt zu zwei engen Freunden wird als entlastend erlebt, wird aber seltener aktiv aufgesucht.“ |
| Ressourcen | Stützende Faktoren, Bewältigungsstrategien, Stärken | „Regelmäßiges Joggen (2x/Woche), stützende Beziehung zur älteren Schwester, hohe Reflexionsfähigkeit und Veränderungsmotivation.“ |
| Aktuelle Stressoren | Belastungsfaktoren, aufrechterhaltende Bedingungen | „Chronische berufliche Überlastung, ungenügend wahrgenommene soziale Unterstützung durch Partner, Tendenz zu Selbstüberforderung.“ |
Block 3: Verfahrensspezifische Statusbestimmung (Pflicht!)
Dies ist der Bestandteil, der am häufigsten fehlt oder zu knapp ausfällt – und der bei einer Abrechnungsprüfung besonders beachtet wird. Sie müssen die erhobenen Daten in der diagnostischen Logik Ihres Richtlinienverfahrens einordnen.
Verhaltenstherapie: Verhaltensanalytischer Status
Im verhaltenstherapeutischen Rahmen bietet sich ein SORKC-orientierter Ansatz an:
Beispielformulierung (verhaltensanalytischer Status):
„Auf Basis der biographischen und aktuellen Daten lässt sich folgende verhaltensbezogene Einordnung vornehmen:
Auslösende Bedingungen: Kritik oder als Bewertung erlebte Rückmeldungen im beruflichen Kontext, insbesondere durch Autoritätspersonen. Vor dem Hintergrund der früher erlebten Mobbing-Erfahrungen und der emotional distanzierten Familienatmosphäre besteht eine erhöhte Vulnerabilität gegenüber sozial-evaluativen Situationen.
Organismische Variablen: Dysfunktionale Grundannahmen („Ich bin nicht gut genug“, „Fehler führen zu Ablehnung“), erhöhte Anspannung, Schlafdefizit.
Reaktionsebenen: Kognitiv: Grübeln, Katastrophisieren. Emotional: Angst, Scham, Hilflosigkeit. Behavioral: Vermeidung von Meetings, sozialer Rückzug. Physiologisch: Herzrasen, Schlafstörungen.
Kurzfristige Konsequenzen (C+): Spannungsreduktion durch Vermeidung, Entlastung.
Langfristige Konsequenzen (C-): Zunehmende berufliche Isolation, Selbstwertverlust, depressive Symptomverdichtung.“
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Psychodynamischer Status
Beispielformulierung (psychodynamischer Status):
„Psychodynamisch lässt sich ein zentraler Konflikt im Bereich Selbstwertregulation (Selbstwert vs. Objektwert) identifizieren, der sich in der aktuellen beruflichen Belastungssituation reaktiviert.
Die emotional distanzierte väterliche Beziehung und die überforderte, inkonsistent verfügbare Mutter legten ein unsicher-ambivalentes Bindungsmuster nahe. Im Übertragungsgeschehen zeigt sich eine rasche Idealisierung des Gegenüber bei gleichzeitiger Angst vor Entwertung.
Strukturell zeigt sich eine mäßig integrierte Persönlichkeitsorganisation mit Einschränkungen in der Affektregulation (Neigung zu Affektvermeidung durch Rückzug) und der Selbstwertregulation (abhängig von äußerer Bestätigung). Die Objektwahrnehmung ist eingeschränkt differenziert – Bezugspersonen werden überwiegend nach dem Kriterium „bestätigt mich / bestätigt mich nicht“ eingeordnet.
Der Tod des Vaters vor drei Jahren hat einen unverarbeiteten Trauerkonflikt hinterlassen, der durch die aktuelle berufliche Umbruchsituation (Verlust des stützenden Vorgesetzten) reaktiviert wird.“
Systemische Therapie: System- und ressourcenanalytischer Status
Beispielformulierung (system- und ressourcenanalytischer Status):
„Systemisch betrachtet steht die Symptomatik im Kontext mehrerer sich überlagernder Systemdynamiken:
Herkunftsfamilie: Pat. hat früh eine funktionale Rolle als „Problemlöser“ in der Familie übernommen (parentifiziertes Kind). Dieses Muster wiederholt sich im aktuellen beruflichen und familiären System.
Aktuelles Familiensystem: Komplementäre Rollenverteilung: Pat. übernimmt die Funktion des „Starken“, Partner:in die des „zu Schützenden“. Eigene Bedürfnisse werden als illegitim erlebt und nicht kommuniziert. Die Symptomatik (Erschöpfung, Rückzug) lässt sich als Kommunikationsversuch verstehen.
Berufliches System: Die Umstrukturierung hat eine bisher funktionale Nische (autonomes Arbeiten unter stützendem Vorgesetzten) aufgelöst. Im neuen Kontext scheitern gewohnte Bewältigungsstrategien.
Ressourcen: Stabile Partnerschaft (bei aller Komplementarität), enge Schwesterbeziehung als potenzielle Unterstützungsressource, körperliche Aktivität als Selbstregulation, hohe Reflexions- und Veränderungsbereitschaft.“
Zusammenfassung und diagnostische Einordnung
Am Ende der biographischen Anamnese steht eine verdichtete Zusammenfassung: Was ist diagnostisch relevant, welche Hypothesen ergeben sich, und was folgt daraus?
Beispielformulierung (Zusammenfassung):
„Zusammenfassend liegt bei Herrn/Frau M. (Alter) eine mittelgradige depressive Episode (F32.1) vor dem Hintergrund einer erhöhten Vulnerabilität für depressives Erleben (frühe Bindungsunsicherheit, internalisierte Leistungsorientierung) und aktueller aufrechterhaltender Faktoren (berufliche Belastungssituation, Vermeidungsverhalten, reduzierte Aktivitäten) vor.
Die Indikation für eine ambulante Psychotherapie (Verhaltenstherapie/TP/ST) ist gegeben. Behandlungsrelevante Ansatzpunkte sind: [verfahrensspezifisch benennen].“
Die 50-Minuten-Anforderung: Was zählt und wie Sie die Zeit dokumentieren
Was zur Mindestdauer zählt
Die 50 Minuten Mindestdauer beziehen sich auf die Erstellungszeit – Ihre Arbeitsleistung am Schreibtisch. Dazu gehört:
- Sichten und Auswerten der vorhandenen Daten (Notizen, Befunde, Fragebogenergebnisse)
- Strukturierte Ausarbeitung der biographischen und sozialen Anamnese
- Verfahrensspezifische Einordnung und Statusbestimmung
- Formulierung der diagnostischen Zusammenfassung
In den meisten Fällen werden Sie deutlich länger als 50 Minuten benötigen – besonders bei komplexen Fallkonstellationen. Die 50 Minuten sind eine Mindestanforderung, keine Zielgröße.
Zeitdokumentation: Einfach und prüfungssicher
Halten Sie fest:
- Datum der Erstellung
- Zeitaufwand (z. B. „Erstellung am 14.04.2026, Arbeitszeit: 10:00–11:15 Uhr, 75 Minuten“)
Das klingt banal, wird aber bei Plausibilitätsprüfungen durch die KV regelmäßig nachgefragt. Ein einfacher Zeitvermerk am Ende des Dokuments reicht.
Workflow: So erstellen Sie die biographische Anamnese effizient
- Daten zusammenstellen (10–15 Min.): Notizen aus Sprechstunde und Probatorik, Fragebogenergebnisse, Vorbefunde sichten und relevante Informationen markieren
- Biographische und soziale Daten verschriftlichen (20–30 Min.): Strukturierte Ausarbeitung anhand der Lebensbereiche (s.o.)
- Statusbestimmung formulieren (15–20 Min.): Verfahrensspezifische Einordnung der Befunde
- Zusammenfassung und Check (5–10 Min.): Diagnostische Verdichtung, Prüfung auf Vollständigkeit der Pflichtbestandteile, Zeitvermerk
Häufige Fragen (FAQ) zur biographischen Anamnese und GOP 35140
„Kann ich GOP 35140 während der Akutbehandlung oder Probatorik abrechnen?“
Ja. Die Erstellung der biographischen Anamnese ist sowohl während einer laufenden Akutbehandlung als auch während der Probatorik möglich. Einzige Einschränkung: nicht in derselben Sitzung wie GOP 35152 (Akutbehandlung) bzw. GOP 35151 (Sprechstunde). Da die biographische Anamnese ohnehin keinen Patientenkontakt erfordert und als Schreibtischarbeit erbracht wird, stellt sich dieses Problem in der Praxis selten.
„Geht die biographische Anamnese auch ohne Patientenkontakt?“
Ja. Die GOP 35140 erfordert keinen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt. Sie rechnen die Erstellung der Anamnese als Arbeitsleistung ab. Die Informationen stammen aus Ihren vorangegangenen Kontakten (Sprechstunde, Probatorik), Fragebogendiagnostik und ggf. Vorbefunden.
„Brauche ich einen extra Termin?“
Nein. Die meisten Kolleg:innen nutzen einen festen Büroblock (z. B. Freitagvormittag oder nach der letzten Sitzung), um biographische Anamnesen zu erstellen. Ein separater Termin mit der Patient:in ist weder erforderlich noch sinnvoll – die Arbeit besteht in der strukturierten Verschriftlichung bereits erhobener Informationen.
„Kann ich die biographische Anamnese neben probatorischen Sitzungen (35150) abrechnen?“
Ja. Es gibt keinen Ausschluss zwischen GOP 35140 und GOP 35150 (probatorische Sitzung). Die biographische Anamnese kann also am selben Tag und sogar in derselben Sitzung neben einer probatorischen Sitzung abgerechnet werden. In der Praxis wird sie aber meist als separate Schreibtischarbeit erbracht.
„Wie verhält sich die biographische Anamnese zum Bericht an den Gutachter?“
Inhaltlich baut der Bericht an den Gutachter (GOP 35142) auf der biographischen Anamnese auf. Abrechnungstechnisch sind es zwei getrennte Leistungen, die sich nicht gegenseitig ausschließen. Die biographische Anamnese liefert die diagnostische Grundlage, die dann in den Bericht einfließt. Es ist also sinnvoll, die biographische Anamnese vor dem Bericht zu erstellen.
„Was passiert, wenn die Behandlung gar nicht zustande kommt?“
Die GOP 35140 bleibt abrechenbar. Sie ist als vorausgehende diagnostische Maßnahme definiert – auf sie muss keine antragspflichtige Psychotherapie folgen. Wenn sich im Rahmen der Diagnostik herausstellt, dass ein anderer Versorgungsweg sinnvoller ist, ändert das nichts an der erbrachten Leistung.
„Darf ich die biographische Anamnese für Privatpatient:innen nach GOÄ abrechnen?“
Die GOP 35140 ist eine EBM-Ziffer für gesetzlich Versicherte. Für Privatpatient:innen gibt es kein direktes Äquivalent. Die biographische Anamnese wird hier über die entsprechenden GOÄ-Ziffern für diagnostische Leistungen (z. B. Ziffer 860/861) abgerechnet – die inhaltlichen Anforderungen an die Dokumentation sind aber vergleichbar.
Checkliste: Biographische Anamnese prüfungssicher dokumentieren
Nutzen Sie diese Checkliste als finalen Check vor Abschluss Ihrer biographischen Anamnese:
Inhaltliche Vollständigkeit
- ☐ Lebensgeschichtliche Daten erhoben und dokumentiert (Herkunftsfamilie, Kindheit/Jugend, Ausbildung/Beruf, Partnerschaft, kritische Lebensereignisse)
- ☐ Soziale Daten erhoben und dokumentiert (aktuelle Lebenssituation, soziales Netz, Ressourcen, Stressoren)
- ☐ Vorbehandlungen dokumentiert (frühere Therapien, Psychiatrie, Medikation)
- ☐ Verfahrensspezifische Statusbestimmung vorhanden und erkennbar (VT/TP/ST)
- ☐ Diagnostische Zusammenfassung mit Hypothesen und Behandlungsrelevanz
- ☐ Diagnose(n) nach ICD-10/ICD-11 benannt
Formale Anforderungen
- ☐ Zeitaufwand dokumentiert (mindestens 50 Minuten)
- ☐ Datum der Erstellung vermerkt
- ☐ Leistung noch nicht im aktuellen Krankheitsfall abgerechnet (einmal im Krankheitsfall)
- ☐ Nicht in derselben Sitzung wie GOP 35151 oder 35152
Häufige Stolperfallen
- ☐ Statusbestimmung nicht vergessen (häufigster Fehler!)
- ☐ Nicht nur Biographie „nacherzählen“, sondern diagnostische Relevanz herausarbeiten
- ☐ Zeitdokumentation nicht weglassen – wird bei Prüfungen nachgefragt
- ☐ Biographie und Sozialdaten nicht verwechseln: Beides muss enthalten sein
Fazit
Die biographische Anamnese nach GOP 35140 ist eine gut vergütete diagnostische Leistung, die Sie ohne Patientenkontakt erbringen können. Die Anforderungen sind klar: Biographie und Sozialdaten erheben, verfahrensspezifischen Status bestimmen, mindestens 50 Minuten Arbeitszeit dokumentieren. Mit einer strukturierten Vorlage und den konkreten Formulierungsbeispielen aus diesem Artikel lässt sich das zuverlässig umsetzen – auch an vollen Praxistagen.
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Weniger Dokumentationsaufwand, mehr Zeit für Therapie
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